Aufgaben des Prüfungsamtes
Die Zentrale Verwaltungsschule trifft alle Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten, einschließlich der Entscheidungen über Rechtsbehelfe. Sie hat hierzu ein weisungsunabhängiges Prüfungsamt eingerichtet.
Neben der Bestellung und Einteilung der Prüferinnen und Prüfer sowie der Bereitstellung der Prüfungsaufgaben setzt es Zeitpunkt und Ort der Prüfungen fest, gibt den Anwärterinnen und Anwärtern die zugelassenen Hilfsmittel sowie - bei der mündlichen Prüfung - die Prüfungsfächer, die Namen der voraussichtlichen Prüferinnen und Prüfer bekannt. Es entscheidet über die Zulassung zur mündlichen Prüfung, bildet die Prüfungsausschüsse und erstellt die Prüfungszeugnisse.
Die Leiterin oder der Leiter des Prüfungsamtes entscheidet über die Berücksichtigung der Belange behinderter Anwärterinnen und Anwärter sowie über die Folgen bei Fernbleiben von der Prüfung, Prüfungsabbruch oder Leistungsverweigerung sowie über den Prüfungsausschluss bei Täuschung. Bei einer notwendig werdenden Wiederholungsprüfung schlägt das Prüfungsamt der Ausbildungsbehörde den weiteren Ausbildungsgang der Anwärterin oder des Anwärters vor.
Es entscheidet über Widersprüche gegen seine Entscheidungen.